Für Verträge zwischen der Abadeir Steuerberatungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Steuerberater) und ihren Auftraggebern gelten folgende Bedingungen, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist.
1. Auftragsumfang
(1) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ändert sich die Rechtslage nach Erledigung einer Angelegenheit, ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung und daraus resultierende Folgen hinzuweisen.
(2) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übermittelten Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird vom Auftraggeber gemachte Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.
(3) Ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber über die Einlegung von Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
2. Mängelbeseitigung
(1) Der Steuerberater ist zur Beseitigung etwaiger Mängel berechtigt, aber nicht verpflichtet.
(2) Offenbare Unrichtigkeiten können vom Steuerberater jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber nur mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen, sofern nicht berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
3. Haftung
Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, ist auf vier Millionen Euro begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, insbesondere auch für eine Änderung oder Erweiterung des Auftragsinhalts. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit nicht abbedungen. Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses an.
4. Weitergabe von Unterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
5. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
(1) Der Auftraggeber ist mit einer Rechnungstellung in Textform einverstanden. Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.
(2) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Der Steuerberater kann einen angemessenen Vorschuss fordern. Wird der Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen. Für den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorschüssen mit allen fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis möglich, unabhängig davon, für welche Tätigkeit der Vorschuss gefordert wurde.
6. Verschwiegenheit und Berufshaftpflichtversicherung / Zertifizierung
Soweit der Steuerberater gegenüber seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist, entbindet ihn der Auftraggeber von seiner Verschwiegenheitspflicht. Dasselbe gilt, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind.
7. Sonstiges
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Steuerberaters.
(2) Der Steuerberater darf (elektronische) Kopien von an den Auftraggeber zurückgegebenen Dokumenten behalten.
(3) Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
(4) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.